Verschiedene Bezeichnungen für dieselbe Tätigkeit und die Hintergründe:
Das Wort "Pferdezahnarzt" ist gängig, einleuchtend und selbsterklärend. Trotzdem nutze ich ihn nicht zur Beschreibung meiner Tätigkeit, sondern bezeichne mich selbst als Tierärztin, die auf
Pferdezahnbehandlungen spezialisiert ist. Die Erklärung hierfür ist, dass der Begriff "Zahnarzt" (wie übrigens auch Tierarzt etc.) ein im StGB (§132) strafrechtlich geschützter Begriff für
Berufsgruppen ist, die Ihre Fähigkeiten durch ein Hochschulstudium erworben haben. D.h., wenn ich zum Zahnarzt gehe, weiss ich, dort behandelt mich ein Mensch, der diese Qualifikation durch ein
Studium erworben hat.
Das Studium der Tiermedizin vermittelt zwar auch Grundlagen der Zahnmedizin beim Tier, die Qualifikation ist jedoch mit dem Studium der Zahnmedizin nicht vergleichbar. Daher muss ein Tierarzt
durch Weiterbildungen eine entsprechende Befähigung erwerben. Dies ist z.B. in Deutschland durch eine Prüfung bei der IGFP (https://www.igfp-ev.de) möglich.
Dr. Melanie Martin: "Meine Befähigung zur Behandlung von Pferdezähnen habe ich in der Schweiz erworben bei der Schweizerischen Vereinigung für Pferdemedizin."